Verwendungszweck der Einnahmen
Das eingebrachte Stiftungskapital beträgt 9,2 Mio EUR. Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist der Stiftungsrat der Graf von Pückler und Limpurg’schen Wohltätigkeitsstiftung.
Die Stiftung verwendet die Einnahmen satzungsgemäß inbesondere für folgende Zwecke in Baden-Württemberg: