Unsere Förderungsgrundsätze
- Der Stiftungsrat verfolgt im Rahmen des Stiftungszwecks die in der Präambel der Stiftungsverfassung geäußerte Absicht, dem öffentlichen Wohl zu dienen.
- Für die Beantragung von Stiftungsmitteln ist eine schriftliche Voranfrage auf maximal zwei Seiten erforderlich, in der das Vorhaben und seine Finanzierung kurz zusammengefasst werden.
- Der Bezug zu den Grundsätzen der Stiftung soll verdeutlicht werden.
- Der Stiftungsvorstand prüft die Anfrage und teilt bis Juni des jeweiligen Jahres mit, ob das Vorhaben dem Stiftungsrat zur Förderung vorgelegt wird.
- Die Stiftung fördert nur zeitlich begrenzte Vorhaben.
- Die Ergebnisse der Förderung dürfen von der Stiftung veröffentlicht werden, um der Allgemeinheit ein Bild von der Arbeit der Stiftung zu geben.
- Die Ablehnung erfolgt ohne Begründung.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.